Mediation/sonstige Rechtsgebiete
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren
freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis,
die die Parteien durch die Mediation führt.
(Quelle: § 1 im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.)
Die Mediation ist so gut wie in allen Rechtsgebieten einsetzbar, in unsrer Kanzlei wird sie in erster Linie in arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fällen eingesetzt. Als Wirtschaftsmediator werden sämtliche Mediationsverfahren ausschließlich von Rechtsanwalt Till Büssem durchgeführt/ bearbeitet.